Dies kann keine genaue Kostenaufstellung sein, weil jede Vertragsgestaltung und alle Grundbuchveränderungen
mit bestimmten Gebühren veranschlagt werden. In dieser Darstellung können nur die hauptsächlichen Kosten
dargestellt werden. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes (Gerichts- und Notarkostengesetz – GnotKG)
– gültig ab 01. August 2013 - wurden einige Leistungen zusammengefasst. Trotzdem können noch einzelne,
kleinere Notarleistungen separat abgerechnet werden, die in diesem Vergleichsrechner nicht erfasst sind.
Eine genaue Kostendarstellung können Sie von Ihrem Notar erfahren, wenn Sie ihm genau mitteilen, welche
Leistungen Sie vom Notar erwarten, wie das Grundbuch des Vorbesitzers aussieht und was im Grundbuch
genau eingetragen und verändert werden soll.