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Welche Notar- und Grundbuchkosten können bei einem Immobilienerwerb entstehen?
Die Kosten für eine Grundschuldeintragung gelten immer für eine Eintragung. Wird eine Grundschuld von 300.000 Euro in drei
Teilbeträgen eingetragen, müssten Sie für jeden Teilbetrag die Kosten für die Grundschuldeintragung berechnen. Drei mal
100.000 Euro ist etwas teuerer als einmal 300.000 Euro.
Dies kann der Fall sein, wenn das benötigte Darlehen nicht als ein Darlehen von einer Bank vergeben wird, sondern unterschiedliche
Darlehen oder Geldgeber eingeplant sind. Dies könnte sein: ein zusätzliches KfW-Darlehen, ein Bauspardarlehen oder andere
Geldgeber.
Sollten Sie die Grundschuldeintragung in Form eines Grundschuldbriefes wünschen, würde dies die Grundschuldeintragung um
30% verteuern. Die Eintragung als Grundschuldbrief ist für Privatpersonen selten notwendig. Wer häufig den Geldgeber wechseln
will oder freie Grundschulden an andere Gläubiger abtreten wird, für den kann sich diese Form lohnen.
Einige Gerichte erheben diese Kosten, obwohl es hierfür keinen Gebührentatbestand gibt.
Zu diesen Kosten gibt es keine klare Aussage, ob die Notare hier eine Extra-Gebühr erheben dürfen oder ob dieser Aufwand
in der Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag enthalten sei.
Über eine abschließende Aussage von Ihnen würden wir uns freuen.
Werden dem Gericht die Daten in elektronischer Form für eine automatische Weiterverarbeitung übermittelt, kann der Notar
dafür diese Wertgebühr erheben, die max.
250
Euro betragen darf. Es geht dabei um eine strukturierte Aufbereitung der Daten.
Sollten Sie die Grundschuldeintragung in Form eines Grundschuldbriefes wünschen, würde dies die Grundschuldeintragung um
30% verteuern. Die Eintragung als Grundschuldbrief ist für Privatpersonen selten notwendig. Wer häufig den Geldgeber wechseln
will oder freie Grundschulden an andere Gläubiger abtreten wird, für den kann sich diese Form lohnen.
Einige Gerichte erheben diese Kosten, obwohl es hierfür keinen Gebührentatbestand gibt.
Die Kosten fürs Notaranderkonto beziehen sich in dieser Berechnung darauf, dass Sie nur den über eine Grundschuld/Hypothek
abgesicherten Betrag über ein Notaranderkonto abwickeln. Wird der gesamte Kaufpreis oder andere Beträge über ein Notaranderkonto
verwaltet, ändert sich jeweils der Betrag. Sollte das Notaranderkonto in Teilbeträgen aufgelöst werden, also nicht in einer
Summe darüber verfügt werden, dann erhöht sich das Entgelt geringfügig. Wie bei Grundschuldeintragungen gilt auch hier,
dass geringere Beträge prozentual höhere Kosten verursachen.
Formel für Hebegebühren ab 10.000 Euro am Beispiel von 12.563 Euro:
Der Gegenstandswert wird durch 1.000 Euro geteilt und dann mal 2,5 gerechnet. Anschließend werden noch 37,50 Euro addiert.
12.563 : 1.000 x 2,5 = 31,41 + 37,50 = 68,91 Euro
In den neuen Bundesländern ist ein um 10% reduzierter Betrag zu bezahlen.