Ist die Immobilie vollständig finanziert, kann der Käufer die Grundschuld löschen lassen. Die Löschung der Grundschuld geschieht also nicht automatisch, sondern muss vom Käufer bzw. Eigentümer selbst initiiert werden – mit einem Antrag zur Löschungsbewilligung bei der Bank, die zuletzt finanziert hat. Dafür darf die Bank keine Gebühren erheben. Doch auch die Löschung der Grundschuld ist ausschließlich über einen Notar möglich. Obwohl man diese Kosten senken kann, indem man einige Vorgänge selbst erledigt, unterstellen wir in unserem Rechner, dass der Notar alle erforderlichen Aufgaben übernimmt. Deshalb fallen hier ebenfalls Notarkosten und Grundbuchgebühren an. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Löschung vornehmen lassen wollen, können Sie sich die Löschungsbewilligung dennoch ausstellen lassen, dann haben Sie das Dokument in jedem Fall zur Hand. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Löschung nicht vorzunehmen. Beispielsweise, wenn Sie oder ein Familienangehöriger eine erneute Kreditaufnahme planen, die eine Grundschuldeintragung erfordern würde.