Wenn es irgendwo Gerechtigkeit gibt, dann bei den Notarkosten und Grundbuchgebühren in der Baufinanzierung: Bei jedem Immobilienkauf ist der Gang zum Notar unerlässlich, die Kosten sind bei jedem Notar in ganz Deutschland gleich, allerdings abhängig von der jeweiligen Kaufsumme. Ebenfalls flächendeckend übereinstimmend sind die Grundbuchgebühren. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, ermitteln Sie mit unserem Notar- und Grundbuchrechner schnell und zuverlässig.
Die Notarkosten und Grundbuchgebühren gehören zu den Kaufnebenkosten. Wenn Sie überlegen, eine Immobilie zu kaufen, sollten Sie diese Kosten in jedem Fall mit in die Finanzierung einplanen, denn je nach Höhe des Immobilienkaufpreises fallen durchaus mehrere tausend Euro an. Weitere Nebenkosten sind die Grunderwerbssteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Immobilienkaufpreises ausmacht. Außerdem fallen meist Maklerkosten an, die üblicherweise nochmals mit 3,57 bis 7,14 Prozent Käuferprovision zu Buche schlagen.
Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten bei der Anschlussfinanzierung, wenn Sie von einem Geldgeber zu einem anderen wechseln: Entweder, die alte Grundschuld wird gelöscht und eine neue eingetragen. Oder die Grundschuld wird von Bank A an Bank B abgetreten. Die abtretende Bank kann die Abtretung der Grundschuldeintragung nicht verweigern. Die neue Bank dagegen könnte Veto einlegen und auf Löschung plus Neueintragung bestehen, beispielsweise wenn der Umfang der Absicherung nicht ihren Vorgaben entspricht. Wer clever ist, prüft diese Möglichkeit der Grundschuldabtretung sehr früh, denn so lassen sich bis zu 50 Prozent der Kosten für Notar und Grundbuch sparen. Wie hoch der Unterschied in Ihrem Fall genau wäre, können Sie mit unserem Notar- und Grundbuchrechner herausfinden, wenn Sie die sechste Option „Vergleich: Löschung/Neueintragung oder Abtretung“ zur Berechnung wählen.
Ist die Immobilie vollständig finanziert, kann der Käufer die Grundschuld löschen lassen. Die Löschung der Grundschuld geschieht also nicht automatisch, sondern muss vom Käufer bzw. Eigentümer selbst initiiert werden – mit einem Antrag zur Löschungsbewilligung bei der Bank, die zuletzt finanziert hat. Dafür darf die Bank keine Gebühren erheben. Doch auch die Löschung der Grundschuld ist ausschließlich über einen Notar möglich. Obwohl man diese Kosten senken kann, indem man einige Vorgänge selbst erledigt, unterstellen wir in unserem Rechner, dass der Notar alle erforderlichen Aufgaben übernimmt. Deshalb fallen hier ebenfalls Notarkosten und Grundbuchgebühren an. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Löschung vornehmen lassen wollen, können Sie sich die Löschungsbewilligung dennoch ausstellen lassen, dann haben Sie das Dokument in jedem Fall zur Hand. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Löschung nicht vorzunehmen. Beispielsweise, wenn Sie oder ein Familienangehöriger eine erneute Kreditaufnahme planen, die eine Grundschuldeintragung erfordern würde.