Kosten für Kaufvertrag und Grundschuldeintragung
Kaufpreis der Immobilie bzw. Protokollierungsbetrag beim Notar:
|
0 Euro
|
|
Höhe der einzutragenden Grundschuld:
|
0 Euro
|
|
Mit folgenden Kosten müssen Sie rechnen:
Die Liste entspricht in etwa dem chronologischen Ablauf und oft auch den Rechnungstellungen.
|
Bitte anklicken,
wenn entfällt
|
Notarkosten
|
Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages
|
0,00 Euro
|
|
Grundbuch
|
Eintragung der Auflassungsvormerkung
|
0,00 Euro
|
|
Notarkosten
|
Grundschuldbestellung mit Vollstreckungsklausel (ZVK); ohne ZVK = halber Preis
|
0,00 Euro
|
|
Grundbuch
|
Eintragung der Grundschuld
|
0,00 Euro
|
|
Grundbuch
|
Eintragung des Eigentümers
|
0,00 Euro
|
|
Grundbuch
|
Löschung der Auflassungsvormerkung
|
0,00 Euro
|
|
Notarkosten
|
Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag
|
0,00 Euro
|
|
Notarkosten
|
Betreuungsgebühr für die Grundschuld
|
0,00 Euro
|
|
Notarkosten
|
Vollzugstätigkeiten
|
0,00 Euro
|
|
Notarkosten
|
Falls der Kaufpreis über ein Notaranderkonto abgewickelt werden soll
|
0,00 Euro
|
|
Notarkosten
|
XML-Datenstruktur (Kaufvertrag) maximal
|
0,00 Euro
|
|
Notarkosten
|
XML-Datenstruktur (Grundschuldbestellung) maximal
|
0,00 Euro
|
|
|
Grundbuchkosten
|
0,00 Euro
|
|
|
Notarkosten
|
0,00 Euro
|
|
|
MwSt. für Notarkosten
|
0,00 Euro
|
|
|
Gesamtkosten
|
0,00 Euro
|
|
Achtung: Die Kosten für Notar und Grundbuch sind gesetzlich klar geregelt – doch einzelne kleinere
Gebühren könnten bei einzelnen Notaren zusätzlich anfallen. Da gibt es noch den einen oder anderen Ermessungsspielraum.
Deshalb bitten wir etwaige kleine Abweichungen in unserem Notarkosten- und Grundbuchrechner zu entschuldigen. Bitte teilen
Sie uns mit, wenn Ihnen größere Kosten und Entgelte in Rechnung gestellt werden, die wir nicht berücksichtigt haben.
Hinweis zu Bayern:
Für die Eigentumsumschreibung wird zusätzlich eine „Katasterfortführungsgebühr“ nach Art. 1 KatFortGebG fällig. Sie beträgt
das 0,3-fache der Gebühr für die „Eintragung des Eigentümers“ (Eigentumsumschreibung).
Die Liste entspricht in etwa dem chronologischen Ablauf der Tätigkeiten und oft auch den Rechnungstellungen.
Sollten Sie die Grundschuldeintragung in Form eines Grundschuldbriefes wünschen, würde dies die Grundschuldeintragung um
30% verteuern. Die Eintragung als Grundschuldbrief ist für Privatpersonen selten notwendig. Wer häufig den Geldgeber wechseln
will oder freie Grundschulden an andere Gläubiger abtreten wird, für den kann sich diese Form lohnen.
Einige Gerichte erheben diese Kosten, obwohl es hierfür keinen Gebührentatbestand gibt.
Zu diesen Kosten gibt es keine klare Aussage, ob die Notare hier eine Extra-Gebühr erheben dürfen oder ob dieser Aufwand
in der Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag enthalten sei.
Über eine abschließende Aussage von Ihnen würden wir uns freuen.
Werden dem Gericht die Daten in elektronischer Form für eine automatische Weiterverarbeitung übermittelt, kann der Notar
dafür diese Wertgebühr erheben, die max.
250
Euro betragen darf. Es geht dabei um eine strukturierte Aufbereitung der Daten.