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Welche Notar- und Grundbuchkosten können bei einem Immobilienerwerb entstehen?

Bitte wählen Sie Ihren Rechenweg:

Kauf einer Immobilie und Eintragung neuer Grundschulden Sie möchten eine Immobilie erwerben und die Notar- und Grundbuchkosten erfahren bzw. Sie möchten nur eine neue Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen.
Löschung oder Abtretung von Grundschulden Sie sind bereits seit einiger Zeit Besitzer einer Immobilie und wollen eine Veränderung im Grundbuch vornehmen, d.h. Sie wollen eine Grundschuld löschen und eine neu eintragen oder eine bestehende Grundschuld abtreten.

1. Möglichkeit: Kauf einer Immobilie und Eintragung neuer Grundschulden

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Dies kann keine genaue Kostenaufstellung sein, weil jede Vertragsgestaltung und alle Grundbuchveränderungen mit bestimmten Gebühren veranschlagt werden. In dieser Darstellung können nur die hauptsächlichen Kosten dargestellt werden. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes (Gerichts- und Notarkostengesetz – GnotKG) – gültig ab 01. August 2013 - wurden einige Leistungen zusammengefasst. Trotzdem können noch einzelne, kleinere Notarleistungen separat abgerechnet werden, die in diesem Vergleichsrechner nicht erfasst sind. Eine genaue Kostendarstellung können Sie von Ihrem Notar erfahren, wenn Sie ihm genau mitteilen, welche Leistungen Sie vom Notar erwarten, wie das Grundbuch des Vorbesitzers aussieht und was im Grundbuch genau eingetragen und verändert werden soll.

Quelle: FMH
Realisierung: ALF AG

Die Kosten für eine Grundschuldeintragung gelten immer für eine Eintragung. Wird eine Grundschuld von 300.000 Euro in drei Teilbeträgen eingetragen, müssten Sie für jeden Teilbetrag die Kosten für die Grundschuldeintragung berechnen. Drei mal 100.000 Euro ist etwas teuerer als einmal 300.000 Euro.

Dies kann der Fall sein, wenn das benötigte Darlehen nicht als ein Darlehen von einer Bank vergeben wird, sondern unterschiedliche Darlehen oder Geldgeber eingeplant sind. Dies könnte sein: ein zusätzliches KfW-Darlehen, ein Bauspardarlehen oder andere Geldgeber.

Sollten Sie die Grundschuldeintragung in Form eines Grundschuldbriefes wünschen, würde dies die Grundschuldeintragung um 30% verteuern. Die Eintragung als Grundschuldbrief ist für Privatpersonen selten notwendig. Wer häufig den Geldgeber wechseln will oder freie Grundschulden an andere Gläubiger abtreten wird, für den kann sich diese Form lohnen.

Einige Gerichte erheben diese Kosten, obwohl es hierfür keinen Gebührentatbestand gibt.

Zu diesen Kosten gibt es keine klare Aussage, ob die Notare hier eine Extra-Gebühr erheben dürfen oder ob dieser Aufwand in der Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag enthalten sei.

Über eine abschließende Aussage von Ihnen würden wir uns freuen.

Werden dem Gericht die Daten in elektronischer Form für eine automatische Weiterverarbeitung übermittelt, kann der Notar dafür diese Wertgebühr erheben, die max. 250 Euro betragen darf. Es geht dabei um eine strukturierte Aufbereitung der Daten.

Sollten Sie die Grundschuldeintragung in Form eines Grundschuldbriefes wünschen, würde dies die Grundschuldeintragung um 30% verteuern. Die Eintragung als Grundschuldbrief ist für Privatpersonen selten notwendig. Wer häufig den Geldgeber wechseln will oder freie Grundschulden an andere Gläubiger abtreten wird, für den kann sich diese Form lohnen.

Einige Gerichte erheben diese Kosten, obwohl es hierfür keinen Gebührentatbestand gibt.

Die Kosten fürs Notaranderkonto beziehen sich in dieser Berechnung darauf, dass Sie nur den über eine Grundschuld/Hypothek abgesicherten Betrag über ein Notaranderkonto abwickeln. Wird der gesamte Kaufpreis oder andere Beträge über ein Notaranderkonto verwaltet, ändert sich jeweils der Betrag. Sollte das Notaranderkonto in Teilbeträgen aufgelöst werden, also nicht in einer Summe darüber verfügt werden, dann erhöht sich das Entgelt geringfügig. Wie bei Grundschuldeintragungen gilt auch hier, dass geringere Beträge prozentual höhere Kosten verursachen.

Formel für Hebegebühren ab 10.000 Euro am Beispiel von 12.563 Euro:
Der Gegenstandswert wird durch 1.000 Euro geteilt und dann mal 2,5 gerechnet. Anschließend werden noch 37,50 Euro addiert.
12.563 : 1.000 x 2,5 = 31,41 + 37,50 = 68,91 Euro

In den neuen Bundesländern ist ein um 10% reduzierter Betrag zu bezahlen.