Notar- und Grundbuchrechner

Löschung oder Abtretung von Grundschulden

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Dies kann keine genaue Kostenaufstellung sein, weil jede Vertragsgestaltung und alle Grundbuchveränderungen mit bestimmten Gebühren veranschlagt werden. In dieser Darstellung können nur die hauptsächlichen Kosten dargestellt werden. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes (Gerichts- und Notarkostengesetz – GnotKG) – gültig ab 01. August 2013 - wurden einige Leistungen zusammengefasst. Trotzdem können noch einzelne, kleinere Notarleistungen separat abgerechnet werden, die in diesem Vergleichsrechner nicht erfasst sind. Eine genaue Kostendarstellung können Sie von Ihrem Notar erfahren, wenn Sie ihm genau mitteilen, welche Leistungen Sie vom Notar erwarten, wie das Grundbuch des Vorbesitzers aussieht und was im Grundbuch genau eingetragen und verändert werden soll.

Hier sollte die neue Darlehenshöhe eingetragen werden, denn für diese Darlehenshöhe benötigen Sie entweder eine neue Grundschuld oder eine Grundschuldabtretung in mindestens dieser Höhe.

Sollten Sie die Grundschuldeintragung in Form eines Grundschuldbriefes wünschen, würde dies die Grundschuldeintragung um 30% verteuern. Die Eintragung als Grundschuldbrief ist für Privatpersonen selten notwendig. Wer häufig den Geldgeber wechseln will oder freie Grundschulden an andere Gläubiger abtreten wird, für den kann sich diese Form lohnen.